Was ist eigentlich dieses „Kraut-Wörking“?

Person bei der Gartenarbeit - Mit Crowdworking lassen sich Vor-Ort-Informationen vom POS oder POI schnell und günstig beschaffen

Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen voran. Und auch vor der Arbeitswelt macht sie nicht Halt. Crowdworking ist das Stichwort, das man in diesem Zusammenhang immer wieder hört. Dessen Relevanz steigt zunehmend – genauso wie die Verbreitung. [1] Doch was genau ist das eigentlich? Und wie können Unternehmen davon profitieren?

Gegen fehlende Vor-Ort-Informationen ist ein Kraut gewachsen: Crowdworking

Viele Unternehmen haben Crowdworking inzwischen als wirkungsvolles Mittel gegen Informationslücken entdeckt. Mit Kraut hat Crowdworking dabei natürlich nichts zu tun. Beim Crowdworking werden viele kleine Aufgaben – sogenannte „Mikrojobs“ – einer Menge (Crowd) zur Verfügung gestellt. Die Crowdworker können diese kleinen Jobs annehmen und erhalten dafür ein Honorar. Organisiert wird das Ganze über Crowdworking-Plattformen wie appJobber. Die beauftragenden Unternehmen können ihre Aufgaben über die Plattform an die User der App weitergeben. Diese holen dann die benötigten Informationen ähnlich wie ein freier Mitarbeiter ein – normalerweise direkt mit dem Smartphone. Tageszeit unabhängige Durchführung, meist freie Wahl des Arbeitsortes: Ein flexibleres Nebenjob-Modell gibt es wohl kaum.

Flächendeckende Erfassung

Auch die Unternehmen setzen auf den großen Vorteil des Crowdworkings: Die User sind bereits vor Ort und grundsätzlich überall zu finden. Viele leben zwar in größeren Städten, doch auch in kleineren Städten oder auf dem Land werden Crowdworking-Apps wie appJobber genutzt. So lassen sich flächendeckend und parallel Vor-Ort-Informationen vom entsprechenden POS oder POI einholen. Auch Stichprobenüberprüfungen sind so gleichzeitig in den verschiedensten Regionen möglich. Das spart erheblich Zeit und damit Kosten. Denn Anfahrts- oder Übernachtungskosten entfallen komplett.

Übersichtskarte zur Jobberabdeckung von appJobber in Deutschland
Landkarte zur Jobberabdeckung von appJobber in Deutschland

Mehr Erfolg mit Crowdworking

Ist eine bestimmte Sonderaktion im Supermarkt X zu finden? Wie teuer ist das Konkurrenzprodukt beim Händler Y? Wie wird in Apotheke Z zu meinem Präparat beraten? Promotion-Checks, Preis-Beobachtungen oder Mystery Shopping gehören zu den gängigsten Anwendungsfällen von Crowdworking. Doch die Einsatzbereiche sind noch deutlich vielfältiger. Denn: Damit ein Unternehmen Informationen durch Crowdworking einholen kann, müssen nur wenige Bedingungen erfüllt sein.

Kleine, überschaubare Aufgaben

User von Crowdworking-Apps stammen aus nahezu allen gesellschaftlichen Schichten, Alters- und Berufsgruppen. Das bedeutet für die Aufgabenstellung: Sie sollte leicht verständlich und schnell zu erfassen sein. Kurze Beschreibungen und klar definierte Vorgaben sind die Bedingungen für den Erfolg von Crowdworking.

Ein Arbeitsmittel genügt: Smartphone

Die User erledigen die Jobs häufig auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Nachhauseweg oder mal eben zwischendurch in der Mittagspause. Für die Erfüllung der Mikrojobs sollte daher kein besonderes Equipment notwendig sein. Die Daten sollten per Foto oder kurzer Aussage erfassbar sein – etwa als kurze Einschätzung zur Freundlichkeit von Personal, zur Verfügbarkeit eines Produkts oder als Aussage zu Konsum- oder Markenvorlieben.

Ist eine größere Ausrüstung (z.B. Werkzeug) erforderlich, bedarf die Annahme eines solchen Mikrojobs größerer Vorbereitung von Seiten des Crowdworkers. Das ist kein Ausschlusskriterium. Es wirkt sich jedoch auf die Schnelligkeit der Erledigung aus und sollte daher mitbedacht werden. Eine längere Laufzeit ist in solchen Fällen ratsam.

Arbeitsort für jeden zugänglich

Wenngleich Crowdworker nahezu überall zu finden sind, sind sie Externe. Sie können relevante Informationen schnell einholen – jedoch nur an frei zugänglichen Orten. Es darf somit keine Zugangsbeschränkung zum gesuchten Ort geben. Informationen von Privatgelände können daher nicht via Crowdworking eingeholt werden.

Und damit auch schon genug!

Sind diese Grundbedingungen erfüllt, kann es losgehen mit der POS- oder POI-Überprüfung und der Einholung von Vor-Ort-Informationen. Egal, ob Supermarkt, Getränkemarkt, Apotheke, Drogerie, Baumarkt, Kiosk oder Restaurant: (Fast) Alles ist möglich.

Sie haben Anwendungsfälle für Ihr Unternehmen im Sinn? Dann sprechen Sie uns an! Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot – auch gerne  für ein erstes Testprojekt.

[1] „Crowdsourcing im Unternehmen einsetzen“, haufe.de

Der Fall Huawei: Folgen für das Empfehlungsverhalten

Beispielansicht Huawei Smartphones im Elektronikmarkt

Huawei steht seit Längerem in der Kritik. Nach Spionagevorwürfen im vergangenen Jahr ging es Anfang dieses Jahres weiter: mit Diskussionen um die 5G-Beteiligung, mit der Trennung Vodafones von Huawei als Netzausrüster und schließlich mit dem Handelsembargo der USA. Letzteres wurde am Wochenende zwar wieder aufgehoben. Doch ob dies von langer Dauer ist, sei dahin gestellt. Die wochenlange Blockade hat im Smartphone-Markt für sehr viel Aufruhr gesorgt. Kein Android-Betriebssystem mehr von Google – das konnte Huawei-Nutzer nicht kalt lassen. Und wie sieht es mit dem Handel bzw. den einzelnen Händlern aus? Dafür haben wir uns das Empfehlungsverhalten in Elektronikmärkten genauer angesehen.

Welche Smartphone-Marken werden am häufigsten genannt?

appJobber führt regelmäßig Erhebungen in deutschen Elektronikmärkten durch. Uns interessiert dabei u.a., welche Marken vom Personal empfohlen werden und an welcher Stelle die Marken genannt werden. Auf Grundlage der dadurch vorhandenen Daten haben wir untersucht, welche Marken bei den Empfehlungen vor und nach dem Handelsembargo am häufigsten vorkamen. Das Ergebnis überrascht kaum: Die Empfehlungsrate für Huawei Smartphones ging spürbar zurück.

Einbußen bei den Empfehlungen von fast 30 %

In Deutschland wurden Smartphones von Huawei bis zum Handelsembargo Mitte Mai 2019 in gut 40 % der Fälle an erster Stelle genannt („Erstempfehlung“). In der ersten Woche nach Verkündung des Handelsembargos ging diese Rate um gut 13 % zurück. Bis zur dritten und vierten Woche verstärkte sich dieser Effekt auf einen Rückgang um bis zu 28 %. Der Effekt der Negativpresse ist damit deutlich spürbar. Auch bei den Zweit- und Drittempfehlungen gab es deutliche Einbußen um bis zu 28 %. Gleichzeitig ist zu erkennen, dass sich die Lage ab Woche 5 – Mitte Juni 2019 – wieder deutlich verbessert. Die Bemühungen von Google [1] sowie eigene Ankündigungen von Huawei, trotz Bann weiterhin Software-Updates zu liefern [2] , mögen sich hier positiv niederschlagen.

Das Empfehlungsverhalten in Elektronikmärkten bei Smartphones der Huawei-Untermarke Honor wurde ebenfalls betrachtet. Dort zeigte sich jedoch kaum ein Effekt.

Empfehlungsverhalten Android-Smartphones in deutschen Elektronikmärkten

Wer profitiert?

Nutznießer der schlechten PR rund um Huawei waren dabei insbesondere Smartphones der Marke Samsung. In Deutschland lag Samsung bei den Erstempfehlungen auch vor dem Embargo nur knapp hinter Huawei (-1%). In den ersten fünf Wochen danach war hier ein Anstieg bis zu 15% zu verzeichnen. Samsung hat damit am meisten profitiert. Beim großen Mitbewerber Motorola zeigten sich bei der Erstnennung keine Zugewinne. Stattdessen wurden Smartphones von HTC und LG in den Märkten wieder häufiger genannt. Bei der Zweit- und Drittnennung konnten neben Samsung vor allem Motorola und Sony deutlich hinzugewinnen.

[1] „Google will mit Huawei im Geschäft bleiben“: spiegel.de

[2] „Huawei verspricht weiterhin Software-Updates“: heise.de